Haushaltshilfe

HAUSHALTSHILFE FÜR SCHWANGERE UND JUNGE MÜTTER

Unser Angebot umfasst:

  • Haushaltshilfen mit langjähriger Erfahrung
  • Aufräumen & Hausputz
  • Waschen & Bügeln
  • Einkäufe & sonstige Erledigungen
  • Betreuung minderjähriger Kinder
  • Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse *

    *Zur Bestätigung der Notwendigkeit einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft bitte legen Sie ein ärztliches Attest vor.

SIE KOMMEN SCHNELL WIEDER AUF DIE BEINE – WIR ÜBERNEHMEN IHREN HAUSHALT

Unser Angebot umfasst:

  • Sauberkeit und Hygiene
  • Putzkraft mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz
  • Auf Sie zugeschnittener und zuvorkommender Service
  • strikte Termingebundenheit und höchste Sorgfalt
  • feste Mitarbeiter
  • gerechte Preise

IHRE KRANKENKASSE ÜBERNIMMT DIE KOSTEN
Die Kosten für eine Haushaltshilfe in der Zeit, wenn Sie schwanger sind, werden unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zu diesem Zweck ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Dieses soll die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft bestätigen, falls es z. B. gesundheitliche Probleme oder Komplikationen wie frühzeitige Wehen oder eine sich ankündigende Frühgeburt vorkommen sollten. Für den Fall, dass die Weiterführung des Haushalts nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person in Frage kommt (berufstätiger Parter), besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass die Kosten für die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft durch Ihre Krankenkasse übernommen werden.
Natürlich stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse zu beraten.

KOSTENÜBERNAHME DURCH IHRE KRANKENKASSE
Es kommt häufig vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall übernehmen. Wenn Ihr Haushalt aufgrund einer Erkrankung, während oder nach einem Krankhausaufenthalt oder einer Reha-Maßnahme zeitweilig nicht weitergeführt werden kann, steht Ihnen für die Zeit von bis zu 26 Monaten Recht auf eine Haushaltshilfe zu, vorausgesetzt dass Ihr Haushalt ein Kind bewohnt, dessen Alter höchstens 12 Jahre alt beträgt oder wegen einer Behinderung Hilfe vonnöten ist, und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt betreuen kann. Sollten keine Kinder im Haushalt wohnen, übernehmen die Krankenkassen die sich auf bis zu vier Wochen ausgelegten Kosten. Manche Krankenkassen erfordern einen geringen Zuschlag, der normalerweise zehn Prozent der Kosten ausmacht, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag.
Lassen Sie sich zu den Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse von uns unverbindlich beraten. Im Falle der Kostenübernahme rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.